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   VGH Bayern, 19.02.2015 - 3 ZB 13.1632   

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https://dejure.org/2015,4859
VGH Bayern, 19.02.2015 - 3 ZB 13.1632 (https://dejure.org/2015,4859)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2015 - 3 ZB 13.1632 (https://dejure.org/2015,4859)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 3 ZB 13.1632 (https://dejure.org/2015,4859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Dienstliche Beurteilung; Polizei; Reihung in Rangfolgeliste; Anwendung der Quote auf Rangfolgeliste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reihung mehrerer Stellenbewerber in Rangfolgeliste und anschließende Bewertung der Einzelmerkmale im Hinblick auf die zuvor erfolgte Reihung der zu vergleichenden Beamten

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit des Beurteilungsverfahrens der Bayerischen Polizei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reihung mehrerer Stellenbewerber in Rangfolgeliste und anschließende Bewertung der Einzelmerkmale im Hinblick auf die zuvor erfolgte Reihung der zu vergleichenden Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 07.05.2014 - 3 BV 12.2594

    § 62 Abs. 2 LbV und Art. 59 Abs. 2 LlbG verlangen nicht, dass das Gesamturteil

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2015 - 3 ZB 13.1632
    Die Entscheidung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 16), wonach das bei der Beurteilung des Klägers angewandte, bei der Bayerischen Polizei seit langem praktizierte Verfahren, bei dem zunächst interne Leistungsreihungen aller Beamten derselben Besoldungsgruppe auf Sachgebiets-, Dezernats-, Abteilungs- und schließlich auf Amtsebene (hier Bayerisches Landeskriminalamt) durchgeführt werden, über die anschließend die durch das Bayerische Staatsministerium des Innern vorgegebene Beurteilungsquote (Richtwert) gelegt wird, woraus sich das Gesamturteil für die einzelnen Beamten einer Besoldungsgruppe ergibt, das in der Folge der unmittelbare Vorgesetzte des Beamten durch Bewertung der Einzelmerkmale schlüssig macht, bevor der Polizeipräsident als zuständiger Beurteiler die Beurteilung des Beamten vornimmt, rechtens ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 2 A 11273/11

    Abstimmungsgespräche von Erst- und Zweitbeurteiler mit Rangfolgefestlegung ist

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2015 - 3 ZB 13.1632
    Schwierigkeiten ergeben sich auch nicht durch den klägerischen Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 3. Februar 2012 (2 A 11273/11), denn dieser Entscheidung liegt ein gestuftes Beurteilungsverfahren mit Erst- und Zweitbeurteiler vor, während in Bayern der Polizeipräsident die abschließende (alleinige) Bewertung vornimmt.
  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 3 CE 14.286

    Dienstpostenbesetzung; Gleichstand nach den periodischen dienstlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2015 - 3 ZB 13.1632
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Reihung nur ein Hilfsmittel ist, um die dienstliche Beurteilung zur erstellen und sich daraus nicht der Schluss ableiten lässt, der zuvor Gereihte sei generell besser geeignet (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2014 - 3 CE 14.286 - juris Rn. 26).
  • VG München, 17.03.2015 - M 5 K 13.2527

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsspielraum; Plausibilisierung erfolgt

    Die hierauf aufbauende Einwertung des Klägers auf der Ebene des Abschnittes Kriminalpolizei mit einer Rangstelle von 114 von 296 bzw. auf Präsidiumsebene mit einer Rangstelle von 213 von 486, wie vom Beklagten im Gerichtsverfahren mitgeteilt, begegnet keinen Auffälligkeiten und wurde von den Beteiligten - wie insgesamt das weitere Verfahren zum Zustandekommen der angefochtenen Beurteilung - auch nicht mehr in Zweifel gezogen (zur Festlegung des Gesamturteils anhand einer Rangreihenfolge und anschließender Bewertung der Einzelmerkmale: BayVGH, B.v. 19.2.2015 - 3 ZB 13.1632 - und B.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - jeweils juris).
  • VG Bayreuth, 03.03.2015 - B 5 K 13.292

    Dienstliche Beurteilung; Leistungsreihung

    Das vom Zeugen in der mündlichen Verhandlung geschilderte Verfahren, wonach zunächst auf Abteilungsebene und sodann auf Amtsebene eine Reihung und die Vergabe des Gesamturteils erfolgt, und sodann durch den unmittelbaren Vorgesetzten die Einzelmerkmale im Hinblick auf die zuvor erfolgte Reihung der zu vergleichenden Beamten bewertet werden, steht mit Art. 59 LlbG in Einklang (so zuletzt: BayVGH, B.v. 19. Februar 2015, Az. 3 ZB 13.1632; vgl. auch BayVGH, U.v. 7. Mai 2014, Az. 3 BV 12.2594, - juris).
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